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Neue Katzenschutzverordnung für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Wichtig für Sie als Katzenhalter ist, dass alle Freigängerkatzen ab dem 5.Lebensmonat kastriert sein müssen, um eine ungewollte Vermehrung zu verhindern. Darüber hinaus müssen alle Freigängerkatzen eindeutig gekennzeichnet sein und bei dem privaten Haustier-Register TASSO e.V. registriert sein. Die Kennzeichnung kann sowohl per Mikrochip als auch mit einer Ohrtätowierung erfolgen.
Ein Informationsflyer zu dieser Verordnung ist in unserer Praxis zu erhalten. Der Originaltext dieser Verordnung ist online unter folgender Adresse verfügbar: